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Kleines Häkchen mit großer Wirkung

E-Mail-Newsletter mittels vorgewählter Checkbox unzulässig - Gerichtsurteil

Der Shopbetreiber-Blog berichtet über eine Entscheidung des Thüringer OLG vom April diesen Jahres:  Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass eine vorausgewählte Checkbox (Häkchen bereits gesetzt) zum Bestellen eines Newsletters unzulässig sei. Dies entspräche nicht einer ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers, denn um am Newsletter nicht teilzunehmen, hätte das Häkchen entfernt werden müssen. markus slaby media rät daher:
Egal ob in Bestellformularen, Kontaktformularen oder anderen Formularen auf Ihrer Website, entfernen sie die Vorselektierung einer Newsletterbestellung. Im übrigen bewirkt eine Vorselektierung nur das künstliche in die Höhe treiben der Abonnenten Zahlen - wirkliches Interesse an Ihren Informationen kann den wenigsten dieser Nutzer untestellt werden.
Konzentrieren Sie sich lieber auf weniger, dafür wirklich interessierte Newsletter-Abonnenten.