Vorsicht: Webseiten-Betreiber haftet für Google Analytics
Google Analytics - Datenschützer prüfen ob Webseitenbetreiber rechtlich belangt werden können
Autor: | 12. January 2011 | Lesedauer ca. Minuten | Internet
Das Wichtigste kurz & knapp
Für Webseiten-Betreiber ist die Analyse ihrer Besucher unerlässlich um das Angebot stetig zu verbessern und zu optimieren. Problematisch sehen die Datenschützer hierbei die fehlende Anonymisierung der IP-Adresse. Somit könnten Benutzerprofile zu Vorlieben, Verhalten, Interessen erstellt werden, die sich auf einzelne Personen zurückführen lassen. Die Datenschutzbeauftragten, allen voran der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar versucht schon seit längerem Google dazu zu bewegen die in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dies ist nun wohl gescheitert. Da Google mit seinem Tool Google Analytics nicht belangt werden kann wollen die Datenschützer nun prüfen, ob und wie gegen Webseiten Betreiber vorgegangen werden kann, die weiterhin auf Google Analytics setzen. markus slaby media empfiehlt daher auf das http://www.piwik.org/Open Source Projekt PIWIK umzusteigen. PIWIK bietet als Webseiten Analyse-Tool einen großen Funktionalitätsumfang - auch wenn noch nicht alle Funktionen von Google Analytics vorhanden sind. Als besonderen Vorteil sieht markus slaby media, dass die Besucherdaten auf dem eigenen Server verbleiben und vor der Erfassung der IP-Daten diese bereits anonymisiert werden.
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Markus Slaby
Markus Slaby ist seit knapp 20 Jahren Ansprechpartner für KMU, die lokal bekannter werden wollen – ohne Großagentur-Budget und ohne leere Versprechen. Er kennt die Region, weil er selbst von hier kommt. Und er kennt die Herausforderungen kleiner Unternehmen, weil er von Anfang an einer war. Sein Studium in Medien und Informationswesen (FH Offenburg) und zwei Jahrzehnte Praxis machen den Unterschied zwischen Beratung und echtem Mitdenken.
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