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Zulässig: Angebot verlängert bis...

Oberlandesgericht Hamm erklärt Verlängerung von Sonderangeboten, Rabattaktionen für zulässig

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In seinem Urteil vom 02. September 2010 (AZ: I-4 52/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass ursprünglich zeitlich begrenzte Rabattaktionen verlängert werden dürfen und keine wettbewerbsverzerrung darstellen. Im vorliegenden Fall wurde gegen einen Reiseveranstalter geklagt, der auf seiner Webseite mit einem zeitlich begrenzten Rabatt geworden hatte. Der Kläger sah darin eine unzulässige Irreführung: Die ursprüngliche zeitliche Begrenzung wäre eine Täuschung des Verbrauchers, argumentierte er. Das Gericht sah dies jedoch anders: Da die Vorteile für den Verbraucher sogar länger beständen, sei keine Rechtswidrigkeit erkennbar.