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Zulässig: Angebot verlängert bis...

Oberlandesgericht Hamm erklärt Verlängerung von Sonderangeboten, Rabattaktionen für zulässig

Autor:  | 10. January 2011 | Lesedauer ca. Minuten |  Werbung

Das Wichtigste kurz & knapp

In seinem Urteil vom 02. September 2010 (AZ: I-4 52/10) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass ursprünglich zeitlich begrenzte Rabattaktionen verlängert werden dürfen und keine wettbewerbsverzerrung darstellen. Im vorliegenden Fall wurde gegen einen Reiseveranstalter geklagt, der auf seiner Webseite mit einem zeitlich begrenzten Rabatt geworden hatte. Der Kläger sah darin eine unzulässige Irreführung: Die ursprüngliche zeitliche Begrenzung wäre eine Täuschung des Verbrauchers, argumentierte er. Das Gericht sah dies jedoch anders: Da die Vorteile für den Verbraucher sogar länger beständen, sei keine Rechtswidrigkeit erkennbar.

Inhalt

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Markus Slaby

Markus Slaby ist seit knapp 20 Jahren Ansprechpartner für KMU, die lokal bekannter werden wollen – ohne Großagentur-Budget und ohne leere Versprechen. Er kennt die Region, weil er selbst von hier kommt. Und er kennt die Herausforderungen kleiner Unternehmen, weil er von Anfang an einer war. Sein Studium in Medien und Informationswesen (FH Offenburg) und zwei Jahrzehnte Praxis machen den Unterschied zwischen Beratung und echtem Mitdenken.


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