Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Abweichende Regelungen und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Angebote sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
- Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nur in der auf der Rechnung angegeben Weise gewährt. Zahlungen ohne ausdrückliche Zweckbestimmung werden nach den gesetzlichen Reglungen verrechnet.
- Gerät der Auftraggeber ganz oder teilweise mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, auch abweichend von den vertraglichen Vereinbarungen, Vorauszahlungen für begonnene, aber noch nicht fällige Arbeiten und Aufträge zu verlangen. Bis zur Leistung der Vorauszahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten an den noch laufenden Aufträgen vorläufig einzustellen und noch nicht gelieferte Waren zurückzuhalten.
- Die bei Zahlungsverzug zu leistenden Verzugszinsen betragen mindestens 9 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Nach §288 (5) BGB beträgt der pauschale Schadenersatz 40,- Euro. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren bzw. niedrigeren Verzugsschadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.
- Für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Annahme der Ware / des Gewerkes in Annahmeverzug gerät, ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zu erstatten. Bei speziell für den Kunden angefertigten Waren ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 100 % des Auftragswertes zu leisten. Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglich übernommenen Mitwirkungspflichten nicht, insbesondere zur Anlieferung von Daten und Informationen, so ist der Auftragnehmer nach Ablauf einer angemessenen Frist, die dem Auftraggeber schriftlich zu setzen ist, zur außerordentlichen Vertragskündigung berechtigt. In diesem Fall ist ebenfalls ein pauschaler Schadenssatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zu erstatten. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren bzw. eines niedrigeren Schadens bleibt in beiden Fällen beiden Seiten vorbehalten.
- Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Angemessen ist im Regelfall eine Nachfrist von nicht weniger als 4 Wochen, insbesondere bei individuellen Leistungen und Lieferungen . Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Verzögert sich die Lieferung bzw. Herstellung der Waren und Leistungen in Folge von Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr oder anderer Fälle höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um die Dauer der hierdurch entstehenden Verzögerung. In diesem Fall ist der Vertrag gem. § 313 BGB einvernehmlich anzupassen. Gleiches gilt, unbeschadet der Rechte aus § 7, auch im Fall einer Verzögerung durch eine nicht fristgerechte Erfüllung der vertraglichen Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber. - Ein ggf. erforderlicher Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Transportversicherungen werden vom Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach den jeweils gültigen Speditionsbedingungen des Transportführers abgeschlossen. Die Verpackungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber hat gelieferte Waren und Leistungen, sowie Korrekturabzüge und Muster unverzüglich zu prüfen. Erfolgt eine Freigabe durch den Auftraggeber, ohne Geltendmachung von Mängeln, so erlöschen Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Für mangelhafte Ware leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Ersatz durch Lieferung mangelfreier Ware oder durch Nachbesserung. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Ansprüchen des Auftraggebers. Mangelhafte Ware ist nach freier Wahl des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden bzw. zur Abholung bereitzustellen.
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn an den Leistungen, Lieferungen und Waren, durch den Auftragnehmer oder seine Gehilfen, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen vorgenommen wurden und der Mangel hierauf beruht. - Vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages eingesetzte und überlassenen Betriebsgegenstände, insbesondere Fotos, Filme, Klischees und Datensätze bleiben, auch wenn sie speziell angefertigt und gesondert in Rechnung gestellt werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
- Der Auftragnehmer haftet weder für die rechtliche, noch die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Richtigkeit von Werbeaussagen oder Inhalten. Der Auftragnehmer ist nicht zur rechtlichen Beratung verpflichtet. Der Aufraggeber hat den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Beanstandungen freizustellen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist mit Ausnahme von Schäden, die dem Auftraggeber, seinen Mitarbeitern oder Dritten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen entstehen. - Für Farbabweichungen und Farbveränderungen bei Druckerzeugnissen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Aufgrund unterschiedlicher Farbsysteme und Sonderfarbdrucke kann eine Farbabweichung aus technischen Gründen auftreten. Eine Gewährleistung für die Farbechtheit kann daher nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und Erstellung eines entsprechendes Probedrucks gegen Aufpreis übernommen werden. In diesem Fall sind die Farben des Probedrucks verbindlich.
- Sämtliche Waren und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf diese nur im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Sämtliche durch einen eventuellen Weiterverkauf entstehende Forderungen des Auftraggebers werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Darüber hinaus besteht ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB an den vom Auftraggeber angelieferten Daten, Skizzen und Rohmaterialien.
- Das Urheberrecht für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers liegt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, bei diesem. Mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Nutzungsrecht. Eine Weiterübertragung des Nutzungsrechtes ist ebenso ausgeschlossen, wie Veränderungen und Weiterverarbeitungen der Produkte. Das gewährte Nutzungsrecht beschränkt sich auf das gelieferte Medium.
- Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vertragsschluss Arbeiten und Leistungen, insbesondere Muster und Vorschläge vorstellt oder überlässt, so bedarf deren auch teilweise Verwendung, unabhängig von einem etwaigen bestehenden urheberrechtlichen Schutz der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt auch für die zugrunde liegenden Ideen und Konzepte, sofern diese nicht bereits in den bisherigen Medien des Auftraggebers ihren Niederschlag gefunden haben.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den Erzeugnissen und Produkten in geeigneter Weise auf seine Urheberschaft hinzuweisen. Er bedarf hierzu der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Auftraggeber ein überwiegendes Interesse geltend machen kann.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinn des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliche-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln und Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 27. August 2014
(Version 1.2)
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