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Google Webfonts DSGVO

markus slaby media prüft kostenlos: Extern eingebundene Google WebFonts können teuer werden

Aktuelle Abmahnwelle bedroht Vielzahl von Webseitenbetreiber

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Das Problem

Google stellt mit seinem Dienst Webfonts zahlreiche kostenlose, frei verfügbare Schriften für Webseiten (sogenannte Webfonts) zur Verfügung. Diese können entweder heruntergeladen und lokal von der Webseite eingebunden werden (sichere Variante) oder direkt vom Google Server (kann schneller sein) eingebunden werden.
Beim Einbinden vom Google Server werden aber pesonenbezogene Daten (wie die IP-Adresse des Nutzers) an Google und somit auch ins Ausland übertragen. Dies ist mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar.

Das Risiko

Nach einem Urteil des Landgerichts München vom Januar diesen Jahres steht einem Nutzer, dessen Daten ohne Einwilligung durch Google Webfonts an Google übermittelt wurden, Schadenersatz zu, so berichtet u.a. die it-recht-kanzlei Mänchen. Der Schadenersatz wurde auf 100,- € festgesetzt.

Die Lösung

Ich prüfe für Sie kostenlos, ob Ihre Webseite Google Webfonts nutzt und ob diese lokal oder dynamisch von Google eingebunden werden.
Sollten Google Webfonts nicht DSGVO-konform eingebunden werden, lässt sich das Problem in fast allen Fällen in wenigen Minuten Arbeitszeit lösen. Hierzu informiere ich Sie im Fall der Fälle gerne.

Auf Nummer sicher gehen?

Schicken Sie mir gleich eine Nachricht mit der Adresse Ihrer Webseite und ich mache mich für Sie an die Arbeit.

Hinweise

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, informiert lediglich über veröffentlichte Meldungen zu einem Urteil.

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