Das kann teuer werden: Oktoberfest geschützter Begriff

Wer mit dem Oktoberfest wirbt, muss gut aufpassen - hier erfahren Sie, was erlaubt ist und wovon Sie besser die Finger lassen sollten!

Das Münchner Oktoberfest ist das weltweit größte Volksfest. Häufig auch als Wiesn bezeichnet lockt es jährlich über 6 Millionen Besucher an. Seit 1810 wird es in der bayrischen Landeshauptstadt auf der Theresienwiese (daher der Name Wiesn) gefeiert. Im Jahr 2018 generierte es einen Umsatz von 1,2 Milliarden Euro (inkl. Übernachtungen).

Nur zu verständlich, dass viele Unternehmer an diesem großen Erfolg teilhaben wollen und das Oktoberfest kopiert und nachgeahmt wird - vom kleinen Sportverein bis hin zu großen Veranstaltern in aller Welt. Auch Oktoberfest-Wochen oder Wiesn-Spezialitäten sind im September und Oktober gern genutzte Werbeaufhänger.

Doch Vorsicht ist geboten!

Oktoberfest ist eingetragene Marke

Seit dem 31. August 2021 ist der Begriff "Oktoberfest" eine durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als Marke eingetragen. Wie auf der EUIPO-Webseite nachzulesen, gilt der Schutz u. a. für Printpublikationen, touristische Werbung, Reisebüros und deren Angebote, Webseiten, Hoteldienstleistungen und viele andere Bereiche (insgesamt 45 Bereiche). Inhaber der Marke ist die Landeshauptstadt München, sie vergibt auch Lizenzen für die Namensnutzung.

Der Schutz der Marke "Oktoberfest" - der schon am 13. Juni 2016 beantragt wurde - gilt vorerst bis zum 13. Juni 2026. 

Weitere geschützte Marken

Neben dem Begriff "Oktoberfest" sind viele weitere Begriffe rund um das traditionsreiche Volksfest geschützt. Beispielsweise:

  • Oktoberfest-Bier
  • Münchner Oktoberfest
  • Wiesnbier
  • Wiesn Wirt
  • Wiesn
  • Wiesn Fashion
  • Wiesn Schmankerl

Nicht alle dieser Marken sind im Besitz der Stadt München.


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Was tun? Wie mit dem Oktoberfest weiter werben?

Prinzipiell ist es möglich, bei der Stadt München eine Lizenz für die Nutzung der auf sie registrierten Marken zu erhalten. Für die Nutzung auf Produkten gibt die Stadt München in einem Mustervertrag als Kosten 10 % des Nettorechnungsbetrages an.

Alternativ können Sie natürlich auch auf eine geschützte Marke verzichten und nach alternativen Begriffen suchen, die ähnliches suggerieren. Zum Zeitpunkt dieses Artikels war bspw. "Alpenwochen" (noch) nicht geschützt.

Auf jeden Fall ist dringend empfohlen, sich schon bei der Planung eines Festes, einer Marketingaktion oder was auch immer mit Bezug zum Münchner Oktoberfest über mögliche bestehende Rechte, Lizenzen oder Alternativen kundig zu machen. Eine gute Möglichkeit hierzu bieten die jeweiligen Suchfunktionen beim EUIPO oder beim DPMA an.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel gibt keine Rechtsberatung, sondern nur einen ersten informativen Überblick über mögliche Probleme und Risiken im Umgang mit der Marke "Oktoberfest" - es können weitere Risiken bestehen. Im Zweifel ziehen Sie immer einen Rechtsanwalt zurate.


Ein Beitrag von:

Markus Slaby

Markus Slaby

Dipl.-Ing. (FH) Medien Markus Slaby, Inhaber der Werbeagentur markus slaby media schreibt in seinem Blog über Werbung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (PR) für Soloselbstständige und Kleinunternehmer. In seine Beiträge fließt die Erfahrung aus 15 Berufsjahren und aus zahlreichen Projekten ein.