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Oktoberfest als Marke geschützt – Das sollten Unternehmen und Vereine wissen

Wer mit dem Begriff „Oktoberfest“ wirbt, sollte den Markenschutz kennen. Erfahren Sie, worauf Unternehmen und Vereine bei Werbung, Veranstaltungen und Veröffentlichungen achten sollten.

  • Lokales Marketing
Achtung Oktoberfest

Der Begriff „Oktoberfest“ ist markenrechtlich geschützt und darf nicht uneingeschränkt für Werbung, Veranstaltungen oder Marketingaktionen verwendet werden. Gerade Vereine, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen nutzen den Begriff häufig auf Plakaten, Webseiten oder in sozialen Medien, ohne sich der möglichen Folgen bewusst zu sein.

Dieser Beitrag erklärt verständlich, worauf Sie bei der Verwendung des Begriffs achten sollten, welche Risiken bestehen und welche Alternativen sich für Ihre Werbung anbieten. So können Sie Ihre Veranstaltungen rechtssicher bewerben und unnötige Kosten oder Abmahnungen vermeiden.

Das Herbstfest ist geplant, die Plakate sind fast fertig und die Social-Media-Beiträge bereits vorbereitet. Nur eine kleine Formulierung kann jetzt noch zum Problem werden: der Begriff „Oktoberfest“. Was viele Vereine und Unternehmen nicht wissen: Der Name ist markenrechtlich geschützt und darf nicht uneingeschränkt verwendet werden. 
Erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und wie Sie unnötige Risiken vermeiden.

Oktoberfest - das weltweit größte Volksfest mit 1,57 Millarden Euro Umsatz

Das Münchner Oktoberfest ist das weltweit größte Volksfest. Häufig auch als Wiesn bezeichnet lockt es 2023 7,2 Millionen Besucher an. Seit 1810 wird es in der bayrischen Landeshauptstadt München auf der Theresienwiese (daher der Name Wiesn) gefeiert. Im vergangenen Jahr besuchten nach Angaben der Stadt München 6,5 Millionen Gäste die Wiesen und tranken dabei rund 6,5 Millionen Maß Bier. Laut Euronews wurden 2025 in den 16 Tagen auf dem Festgelände 634 Millionen Euro Umsatz generiert - weitere 937 Millionen Euro entstehen um das Fest herum durch Einkaufen, Stadtführungen, Taxifahrten, Übernachtungen u.a.m. - ein Gesamtumsatz von 1,57 Milliarden Euro.

Nur zu verständlich, dass viele Unternehmer und Vereine an diesem großen Erfolg teilhaben wollen und das Oktoberfest kopiert und nachgeahmt wird - vom kleinen Sportverein bis hin zu großen Veranstaltern in aller Welt. Auch Oktoberfest-Wochen oder Wiesn-Spezialitäten sind im September und Oktober gern genutzte Werbeaufhänger.

Symbol Warnung

Oktoberfest ist eingetragene Marke

Vorsicht! Nutzung nur mit Genehmigung

Seit dem 31. August 2021 ist der Begriff "Oktoberfest" eine durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als Marke eingetragen. Wie auf der EUIPO-Webseite nachzulesen, gilt der Schutz u. a. für Printpublikationen, touristische Werbung, Reisebüros und deren Angebote, Webseiten, Hoteldienstleistungen und viele andere Bereiche (insgesamt 45 Bereiche). Inhaber der Marke ist die Landeshauptstadt München, sie vergibt auch Lizenzen für die Namensnutzung.

Der Schutz der Marke "Oktoberfest" - der schon am 13. Juni 2016 beantragt wurde - gilt vorerst bis zum 13. Juni 2036.

Weitere geschützte Marken rund um die Wiesn

Neben dem Begriff "Oktoberfest" sind viele weitere Begriffe rund um das traditionsreiche Volksfest geschützt. Beispielsweise:

  • Oktoberfest-Bier
  • Münchner Oktoberfest
  • Wiesnbier
  • Wiesn Wirt
  • Wiesn
  • Wiesn Fashion
  • Wiesn Schmankerl

Nicht alle dieser Marken sind im Besitz der Stadt München.

Ihr Herbstfest erfolgreich bewerben – ohne Markenrisiken

Der richtige Name ist nur der erste Schritt. Damit Ihre Veranstaltung auch gefunden wird und Besucher erreicht, braucht es eine gute Planung, ansprechende Werbung und die passenden Kommunikationskanäle.

In meinen Blogbeiträgen erfahren Sie mehr über:

  • kreative Ideen für Vereinsfeste und Veranstaltungen
  • erfolgreiche Werbung für lokale Zielgruppen
  • Social-Media-Ideen für Vereine und kleine Unternehmen
  • Tipps für mehr Sichtbarkeit in Ihrer Region

Weiterlesen in meinem Blog:

Was tun? Wie mit dem Oktoberfest weiter werben?

Praxistipp

  1. Prinzipiell ist es möglich, bei der Stadt München eine Lizenz für die Nutzung der auf sie registrierten Marken zu erhalten. Für die Nutzung auf Produkten gibt die Stadt München in einem Mustervertrag als Kosten 10 % des Nettorechnungsbetrages an.
  2. Alternativ können Sie natürlich auch auf eine geschützte Marke verzichten und nach alternativen Begriffen suchen, die ähnliches suggerieren. Zum Zeitpunkt dieses Artikels war bspw. "Alpenwochen" oder “Herbstfest” (noch) nicht geschützt.
  3. Auf jeden Fall ist dringend empfohlen, sich schon bei der Planung eines Festes, einer Marketingaktion oder was auch immer mit Bezug zum Münchner Oktoberfest über mögliche bestehende Rechte, Lizenzen oder Alternativen kundig zu machen. Eine gute Möglichkeit hierzu bieten die jeweiligen Suchfunktionen beim EUIPO oder beim DPMA an.
Symbol wichtige Information

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel gibt keine Rechtsberatung, sondern nur einen ersten informativen Überblick über mögliche Probleme und Risiken im Umgang mit der Marke "Oktoberfest" - es können weitere Risiken bestehen. Im Zweifel ziehen Sie immer einen Rechtsanwalt zurate.

Transparenzhinweis

Zur sprachlichen Optimierung wurde KI-Tools eingesetzt.

Changelog

  • 07.08.2026: Überarbeitung und Aktualisierung des gesamten Artikels
  • 18.09.2021: Artikel erstellt